Aktuelles 2022

 

 

 


21.10.2022 - MUNA-Mitgliederversammlung

 

Bei der diesjährigen MUNA-Jahreshauptversammlung wurde im Rahmen einer Fotodokumentation über die umfangreichen Aktivitäten im aktuellen Jahr berichtet.

 

Regelmäßige Kontrollen der Horste fanden zum Schwarzstorch - und Greifvogelmonitoring im Odenwald statt. So musste eine Brutplattform des Schwarzstorches in einer Notfallaktion vor dem Absturz gesichert werden. Auch gelang der Nachweis eines weiteren Revierpaares im Odenwald. Insgesamt hält sich der Bruterfolg mit 3 Jungvögeln beim Schwarzstorch und 2 Jungvögeln beim Rotmilan weiterhin stabil.

 

Ebenso ergab das jährliche Fledermaus-Monitoring im Kreis Bergstraße stabile Bestände. Außerdem gelang ein neuer Fund einer Kolonie mit über 300 Mückenfledermäusen in einem Privathaus in Lampertheim.

 

Auf den MUNA-Flächen im FFH-Gebiet Schlossberg bei Heppenheim fand die jährliche aufwändige Flächenpflege der Magerwiesen und Trockenrasen statt. Hier ist unter anderem die Zaunammer, eine der seltensten Brutvogelarten Deutschlands anzutreffen.

 

Das Mitglied Paul Reil berichtete von der Amphibienpopulation am Striethteich im Lautertal und stellte seine Statistik "Amphibien-Wanderung 2022" vor.

 

Ein weiteres Projekt ist nach wie vor der Schutz und die Weiterentwicklung der Bestände des Großen Wiesenknopfes. Wichtig sind Mahd-Termine vor dem 30. Mai und nach dem 15.September bei mehrschüriger Mahd, um das Überleben der streng geschützten Schmetterlingsarten Heller- und Dunkler- Wiesenknopf-Ameisenbläuling zu sichern. Leider gab es hier im aktuellen Jahr immer wieder Probleme mit den durchgeführten Mähterminen mit dem Resultat, dass ganze Populationen verschwunden sind.

 

Auch auf die verfehlten umweltpolitischen Ziele wurde eingegangen, so gibt es durch die Aufweichung des Naturschutzes praktisch keine artenschutzrechtlichen Hürden mehr für die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald trotz nicht händelbarer Konflikte beim Tötungsrisiko zahlreicher Vogel- und Fledermausarten.

 

Alle aktuellen Projekte sollen auch im kommenden Jahr intensiv weiterbetreut werden. Hinzu kommen noch neue Artenschutzziele wie die Themen Feldvögel, Feldhamster und das Artenvielfaltspotential in Gärten.

 

Die Fotodokumentation mit weiteren Informationen zu den Projekten finden Sie unter:

 

https://www.muna-ev.com/veröffentlichungen/vorträge/


14.08.2022 - Sommer 2022 und die Auswirkungen der Trockenheit auf unsere heimische Tierwelt hier anhand von ein paar Beispielen erläutert

 

Wochenlange Trockenperioden bedeuten für viele Arten Stress, für andere verbessern sich die Lebensbedingungen.

 

Verlief das Frühjahr witterungsmäßig noch günstig und war zu erwarten, dass die im letzten Jahr kaum vorhandenen Wespen uns in diesem Jahr beim Frühstück im Freien die Marmelade wieder vom Brötchen fressen, so brechen aktuell auch deren Bestände zusammen, da schlicht andere Insekten als eiweißreiche Nahrungsgrundlage für die Brut fehlen. Vertrocknete Gräser und Kräuter bieten kaum mehr Nahrungsquellen für zahlreiche Insekten, ein Effekt wie mit Herbiziden abgespritze Äcker zeigt sich dann auch im Grünland.

 

Auch in 2022 waren vergleichsweise wieder mehr Schmetterlinge zu beobachten, die sich jedoch früh auch schon auf ergiebige Nahrungsquellen z.B. in Gärten konzentrieren mussten und dafür weiträumig in den vertrockneten Wiesen ohne Nektarquellen fehlten.

 

Besonders fatal wirkten sich in diesem Jahr die meist um Mitte Juni gemähten Wiesen aus, da bis jetzt kaum noch Vegetation wieder aufkommt und das Blütenangebot für zahlreiche Arten fehlt, um sich erfolgreich fortpflanzen zu können. So werden in 2023 viele Arten geringe Bestände aufweisen, besonders kritisch trifft dies Arten, die ohnehin schon selten waren. Auch die von Landesbehörden in Auftrag gegebenen Empfehlungen für Wiesen-Bewirtschaftungspläne für Landwirte beim Vorkommen bestimmter gefährdeter Arten, sind oft nicht geeignet, um tatsächlich den Arten zu helfen, als vielmehr fragwürdige Kompromisse zu erzielen. So hilft den ohnehin kurz vor dem Erlöschen stehenden Vorkommen des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings eine Mahd mit Termin im Juni nichts, da diese viel zu spät kommt und der Große Wiesenknopf, die einzige Raupenfutterpflanze der Art, nicht rechtzeitig und in ausreichendem Maße Blüten hervorbringt. Auch so können behördlich angeordnete Artenhilfsprogramme, kompromissbedingt, vollständig ins Leere führen und geschwächten Populationen den Rest geben.

 

Einige Arten, wie die Mauereidechse, können stark expandieren, benötigt sie doch lückige niederwüchsige Vegetationsbestände, die sie nun weiträumig finden kann. Bei ihr war der Bruterfolg 2022 besonders hoch.

 

Bei Arten, wie die vom Aussterben bedrohte Brandseeschwalbe an der Nordseeküste, die angeblich als alleiniger Wirkfaktor von der Vogelgrippe stark dezimiert wird, dürften lebensrealistisch betrachtet die Ursachen weniger am Virus liegen, als vielmehr an einem geschwächten Immunsystem durch Umweltgifte, Nahrungsmangel, Störungen und eben Hitzestress als auslösender Moment, was dann das Fass zum Überlaufen bringt.

 

Viele Vogelarten im Siedlungsbereich, die regelmäßig 2-3 Jahresbruten durchführen, brachten oft nur eine Brut durch. Auch die erfolgreich flügge gewordenen Jungen lagen z.B. bei der Blaumeise unter der Anzahl wie in günstigeren Jahren. Dies hat neben den bekannten Gründen, wie Nahrungsverfügbarkeit, Witterung und Alter/Fitness der Altvögel auch hormonelle Ursachen, die dann wieder an kumulierenden Faktoren wie Umweltgiften und Hitze liegen. So ist auch Hühnerhaltern bekannt, dass die Hennen bei lang anhaltender Hitze weniger fressen und auch weniger Eier legen.

 

In unseren langjährigen Beobachtungsgebieten und vereinseigenen Flächen kam es verstärkt zum Verlust von Gelegen und Jungvögeln bei Gebüsch-Brutvogelarten, wie Mönchsgrasmücke und Neuntöter. Dies lag meist an den früh immer lichter werdenden Gebüschen, wo Nesträuber wie Marder, Eichhörnchen, Ratten, Buntspecht und Rabenvögel, die noch im Mai gut getarnten Nester bereits im Juni leichter sehen konnten und dann einfacher und in höherer Zahl die Nester plündern konnten. Da bei Singvögeln ein Bruterfolg von über 60% bei den meist hohen Verlustraten benötigt wird, können sich auch höhere Brutverluste negativ auf die Bestände auswirken, auch wenn die späteren Verlustraten, insbesondere die Überlebensraten der Altvögel, populationsökologisch stärker ins Gewicht fallen. 

Suchbild: Meist in dichtem Dorngebüsch, hier eine Heckenrose, legt der Neuntöter ein napfförmiges Nest an. Die Brut erfolgt bei dem Spätankömmling im Brutgebiet meist um Mitte Mai und somit bei vollem Blattaustrieb. Hier sichtbar ist ein Teil des Kopfs und Schnabels des Weibchens.

5 fast flügge Jungvögel vom Neuntöter, die Heckenrose hat etwa die Hälfte der Blattmasse Ende Juni verloren, die Jungen wurden noch vor dem Verlassen des Nestes geräubert. Die Altvögel verlassen dann häufig das Brutgebiet, siedeln sich für ein Zweitgelege um oder wechseln über in die südafrikanischen Winterquartiere.

Liegen die Brutverluste bei den meisten Singvogelarten über 40% bei gleichbleibend hohen Verlusten der Altvögel und diesjährigen Jungvögel, so schwanken die Bestände alljährlich um 20%. Bei dauerhaft höheren Verlusten kommt es zum Rückgang der gesamten Population, wie dies bei unseren Feldvogelarten Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz zu beobachten ist oder dem vom Aussterben bedrohten Braunkehlchen, eine früher, in vielen Wiesenregionen, häufige Brutvogelart.

 

Familienverbände vom Neuntöter bis weit in den August, wie hier im zentralen Odenwald, stellen häufig Zweitbruten dar, da die Art bei erfolgreicher Erstbrut meist ab Mitte Juli bereits wieder die Brutgebiete verlässt. So sind ab Mitte Juli auch deutlich weniger Mauersegler oder Hausrotschwänze zu beobachten. In 2022 fand auch der Abzug vom Mauersegler besonders schlagartig statt, auch hierfür dürfte in erster Linie der Fluginsektenmangel verantwortlich sein.

Mit zwei seiner vier Jungen sitzt dieser männliche Neuntöter auf einer exponierten Warte bei Rohrbach im Odenwald. Ab und an werden die bettelnden Jungvögel von den beiden Altvögeln mit Großinsekten gefüttert, aber auch schon eigenständig begeben sich die Jungen mit kurzen, schnellen Flugmanövern auf die Jagd. Vollkommen selbständig sind die jungen Neuntöter erst im Alter von mindestens 37 Tagen, dann löst sich der Familienverband auf und der Zug ins südafrikanische Winterquartier beginnt.


03.08.2022 - Der Kaisermantel - Schmetterling des Jahres 2022

 

Nur wenige Pflanzen des Wasserdost an einem Waldsaum im bayrischen Odenwald dienten gleich mehreren Exemplaren des Kaisermantels und einer Spanischen Flagge als Nahrungsquelle.

Bevorzugter Lebensraum unseres größten heimischen Perlmuttfalters aus der Familie der Edelfalter sind sonnige Waldsäume, Lichtungen und lichte Mischwälder. Aber auch in Gärten besuchen die Falter gerne Schmetterlingsflieder oder Distelarten als Nektarquelle. Er zählt zu den häufigsten Tagfalterarten Deutschlands.

Die Eiablage erfolgt an Baumstämmen unter Flechten oder Rindenschuppen. Die Weibchen prüfen zuvor, ob Veilchen im Umfeld des Baumes vorkommen. Aus den Eiern, die einzeln abgelegt werden, schlüpfen noch im Sommer die Raupen, die den Winter über versteckt unter der Rinde verbringen. Erst im Frühjahr machen sich die Raupen auf den Weg zu ihren Futterpflanzen, die überwiegend aus verschiedenen Veilchenarten bestehen.

Die Spanische Flagge, auch Russischer Bär genannt, zählt zu den europaweit streng geschützten Arten. An trockenen Standorten erfüllt der Gewöhnliche Dost die Funktion als bevorzugte Nahrungspflanze. Auch er kann in Gärten z.B. an Schmetterlingsflieder Nektar saugend beobachtet werden. 2022 ist ein schmetterlingsreiches Jahr, so sind dieses Jahr besonders viele Kleine Füchse, Distelfalter und Taubenschwänzchen, die wie Kolibris vor Blüten schwirren und Nektar trinken, zu beobachten.

Anderen Arten, wie dem Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling und dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling macht die Trockenheit zu schaffen. So bildet der auf wechselfeuchten bis feuchten Standorten vorkommende Große Wiesenknopf vielerorts nur kleine Blütenköpfchen aus, in denen sich die Raupen der beiden Wiesenknopf-Ameisenbläulinge kaum ernähren können.

Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling an ihrer einzigen Raupenfutterpflanze, dem Großen Wiesenknopf.


16.05.2022 - Seltene Pflanzenart auf unseren Flächen am Heppenheimer Schlossberg

 

Überraschend blühen auf unseren Halb-Trockenrasen-Flächen am Heppenheimer Schlossberg mehrere Exemplare der Osterluzei (Aristolochia clematitis). Die giftige Pflanze mit ihrer auffälligen Blüten- und Blattform wird in der Roten Liste Deutschlands in der Vorwarnliste geführt.

Der in Deutschland und Österreich vor dem Aussterben stehende Osterluzeifalter ist auf die Osterluzei als Wirtspflanze angewiesen, da sich die Raupen des Schmetterlings von deren zarten Pflanzenteilen ernähren. Kürzlich gelang Naturschützern der Nachweis des Falters im benachbarten Bensheim-Gronau, so scheint es durchaus möglich, dass die mobile Falterart auch weitere Flächen mit dem Vorkommen der Osterluzei besiedeln kann.

 


03.05.2022 - Schwarzstorchbrut nach Rettungsaktion

 

 

Die Mühe der Rettungsaktion einer fast abgestürzten Horstplattform hat sich gelohnt. 10 Tage nach der Instandsetzung begann der Schwarzstorch mit der Ablage des ersten Eis. Meist mit dem zweiten bis dritten Ei beginnen die Störche fest zu brüten.


03.04.2022 - Kälteeinbrüche während der Amphibienlaichphase 2022

 

Als wechselwarme Tiere benötigen Amphibien im Frühjahr frostfreie und feuchte Nächte für die Wanderung zu den Laichgewässern. Die diesjährige Amphibienlaichphase ist geprägt von zahlreichen Kälteeinbrüchen, die sich negativ auf die Amphibienwanderung auswirken. Die Tiere ziehen sich in frostfreie Verstecke an Land oder im Wasser zurück und die Laichablage verzögert sich.

 

In einigen Räumen zeigt sich die Zahl wandernder Amphibien stabil, weiträumig aber sind die Bestandszahlen bei Amphibienarten in Deutschland rückläufig.

 

Auch die Frühjahrstrockenheit der letzten Jahre und allgemein sinkende Wasserstände und damit verbunden eine Austrocknung temporärer Laichgewässer hat Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung der Amphibien.

Mit Schnee bedeckter Laichballen vom Grasfrosch

 

Selbst das Vorkommen des Grasfrosches, unserer häufigsten Froschart, geht besorgniserregend zurück, sodass die Art in der Roten Liste Deutschlands (Stand 2019) auf der Vorwarnliste geführt wird und in einigen Bundesländern als gefährdet gilt.


31.03.2022 - Rettungsaktion Horstplattform

 

 

Mit einer spontanen Rettungsaktion wurde eine beschädigte Horstplattform eines Schwarzstorchpaares im Odenwald vor dem Absturz bewahrt. Zwei Baumkletterer konnten mit Hilfe von Seilen die Plattform samt Horstaufbau wieder in die richtige Lage bringen und mit der anschließenden Anbringung von Holzpfosten stabilisieren.

 

Die Schwarzstörche können nun auch in diesem Jahr wieder gefahrlos brüten.


 

 

Aktuelles 2021

 

 


22.11.2021 - Rückgang der Wanderfledermausarten Abendsegler und Rauhautfledermaus

 

Wanderfledermausarten wie der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus sind überwiegend Langstreckenzieher. Aus ihren Sommerlebensräumen in Nord- und Osteuropa kommend, wandern die beiden Arten bei der Herbstmigration in ihre Überwinterungsgebiete nach Mittel- und Südeuropa, über Deutschland und weiter bis nach Italien, Frankreich, Spanien und Portugal.

 

In einem Untersuchungsgebiet im Dreiländereck Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, fanden in den letzten 30 Jahren systematische Erfassungen zum Vorkommen dieser beiden Wanderfledermausarten statt.

 

Noch Anfang der 90ziger Jahre konnten während der Herbstmigration kurz nach Sonnenuntergang, von hoch gelegenen Beobachtungspunkten aus, durchziehende und jagende Abendsegler in großer Zahl beobachtet werden. Von bis zu 300 gleichzeitig gezählten Individuen, sind es heute nur noch wenige Tiere, die bei den Sichtbeobachtungen am Abendhimmel dokumentiert werden können, sodass von einem Rückgang von 90% ausgegangen werden muss.

 

Gleichermaßen sind die beobachteten Abendsegler-Ansammlungen mit über 20.000 Individuen auf 10.000ha, in Maikäfergradationsjahren, mit dem Massenauftreten des Waldmaikäfers in den Wäldern des Oberrheingrabens, seit dem Jahr 2002 vollständig verschwunden.

 

Parallel hierzu wurden auch bei einer kleineren Wanderfledermausart, der Rauhautfledermaus, anhand von Kontrollen in Fledermaus-Kastengebieten in der Oberrheinebene drastische Bestandsrückgänge von Anfang der 90ziger Jahre bis heute um 70-80% festgestellt.

 

Demgegenüber zeigen schon längjährig von MUNA im Untersuchungsraum betreute Quartiere gebäudebewohnender Arten, wie der Breitflügelfledermaus und des Großen Mausohres in demselben Zeitraum stabile Bestände. Teils festgestellte Schwankungen der Bestandszahlen, konnten bei diesen beiden Arten auf Gebäudesanierungen und Prädation zurückgeführt werden.

 

Eine Veröffentlichung von Dirk Bernd MUNA e.V., die die Hintergründe des Rückgangs der beiden Wanderfledermausarten Abendsegler und Rauhautfledermaus aufzeigt und mögliche Ursachen diskutiert, ist kürzlich in der Fachzeitschrift Nyctalus erschienen. Hierin kommt der Autor zum Schluss, dass der Ausbau der Windindustrie die einzig plausible und entscheidende Verlustursache unter den Wanderfledermausarten darstellt. Bei einer Thementagung des Bundesverbandes für Fledermauskunde am 27.11.2021 in Nürnberg, mit mehreren europaweiten Beiträgen zum Abendsegler, wird Dirk Bernd als einer der Referenten teilnehmen. Auch an landesweiten Tagungen, wie in Rheinland-Pfalz, wird er seine Ergebnisse vorstellen.

 

Zum Nachlesen:

 

BERND, D. (2019): Windindustrie versus Artenvielfalt. Eine Studie über die Auswirkungen der Windenergienutzung auf Großvogel- und Fledermausarten am Beispiel Odenwald und weiterer Mittelgebirgsräume. MUNA e.V. im Eigenverlag. S. 243.

 

Kostenfreier Download unter:

 

www.muna-ev.com/veröffentlichungen/

 

 

BERND, D. (2021): Rückgang zweier Wanderfledermausarten im Dreiländereck Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Nyctalus (N.F.), 19 (2021), Heft 4-5, S.343-355.

 

 

Link zum Vortrag Nürnberg - Rückgang und Rückgangsursachen vom Abendsegler in  Süddeutschland:

 

Ausrichter der Tagung: Bundesverband für Fledermauskunde Deutschland e.V. - BVF

 

https://www.muna-ev.com/veröffentlichungen/vorträge/

 


29.09.2021 - Unsere größte heimische Wildbienenart -           Die Blaue Holzbiene

 

 

Im Mittelmeerraum ist die Blaue Holzbiene eine der häufigsten Wildbienenarten. Durch den Klimawandel begünstigt, ist sie seit geraumer Zeit häufiger in Deutschland anzutreffen und breitet sich zusehends auch in nördlichen und nordöstlichen Bundesländern aus. Die auffällige Wildbienenart mit blauschimmernden Flügeln und metallisch glänzendem Panzer wird bis zu 28 mm groß. Wie viele unserer Wildbienenarten lebt die Blaue Holzbiene als Solitärbiene.

Naturnahe, blütenreiche Gärten, Parks und Streuobstwiesen, wie auch Waldränder sind Lebensraum der meist standorttreuen Wildbienenart. Zur Eiablage benötigt sie morsches, trockenes Totholz, wie z.B. abgestorbene Baumstümpfe, Holzbalken, Zaunpfähle oder Holzstapel an sonnigen Standorten. Mit kräftigem Kauwerkzeug bohrt die Blaue Holzbiene etwa 1 cm breite und bis zu 30 cm lange Gänge und legt darin Brutkammern an. Jeweils ein Ei, dazu Pollen als Futtervorrat werden hierin abgelegt und anschließend die Kammern mit einer Mischung aus Sägemehl und Speichel verschlossen.

Frische Sägemehlhäufchen verraten häufig wo sich Niströhren im Totholz befinden.

 

Von der Eiablage bis zur voll entwickelten Biene vergehen nur etwa 10 Wochen.Im Spätsommer schlüpft eine neue Generation von Holzbienen, während die vorjährigen Bienen sterben. Männchen und Weibchen überwintern als erwachsenen Bienen in Erdlöchern, Gemäuern oder manchmal auch im alten Nest. Die Paarung findet im Frühjahr statt. In milden Wintern werden mehrfach schon im Februar aktive Holzbienen beobachtet.

Als Nahrungsquelle bevorzugt die Blaue Holzbiene Schmetterlings-, Korb- und Lippenblütler. Holzbienen gehören zu den Kropfsammlern. Pollen, den sie für ihre Brut sammeln, tragen sie nur selten an ihren Hinterbeinen. Sie verschlucken den Pollen in einen Kropf und würgen ihn im Nest wieder heraus.

 

Etwa 48% der 557 in der Roten Liste Deutschlands bewerteten Bienenarten sind bestandsgefährdet oder schon ausgestorben. Nur etwa 37% gelten als ungefährdet. 5% gelten als extrem selten, 8% stehen auf der Vorwarnliste, 3% können mangels ausreichender Daten nicht eingestuft werden. (Quelle: Rote Liste Zentrum)

 


15.02.2021 - Bau von Brutplattformen für den Schwarzstorch im Odenwald

 

Am vergangenen Wochenende (13./14.02.) haben wir zusammen mit Norbert Fiebach, der bundesweit schon über 600 Brutplattformen für den Schwarzstorch gebaut hat, mehrere Plattformen im Odenwald in die Krone von Bäumen gebaut. Häufig baut der Schwarzstorch, vermutlich aufgrund des Mangels an alten Bäumen, seine Horste auf dünne Seitenäste von Buchen und Eichen oder in die Krone von Kiefern, wo Horste dann regelmäßig auch abstürzen.

Die Brutplattformen werden in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Naturhorsten gebaut. Schwarzstörche nehmen die komfortablen und sicheren Plattformen gerne an. So siedeln in Niedersachsen mittlerweile etwa 90% aller Schwarzstörche auf Plattformen. Mit HessenForst haben wir einen Kooperationsvertrag zum Schutz der Schwarzstörche vereinbart, so haben diese auch Plastikmanschetten an Horstbäumen angebracht. Die Manschetten verhindern das Hinaufklettern von Waschbären, die mittlerweile im gesamten Odenwald weit verbreitet sind und gerne Vogelnester ausräubern. Ragen Kronenäste von Nachbarbäumen in den Brutbaum, so erhalten auch diese Manschetten, um auch den Baummarder als weiteren Nesträuber vor dem Zugriff auf Eier und Jungen des Schwarzstorches, zu hindern. Inzwischen haben wir sechs Plattformen für Schwarzstörche installiert, die ersten wurden schon angenommen.


12.02.2021 - Interview von Jörg Rehmann mit Dirk Bernd

"Lesen im Kaffeesatz" - Wie die Gutachtenpraxis bei Windkraft funktioniert

 

Ende Januar dieses Jahres hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Runderlass zum grundsätzlichen Vorrang der Windenergie vor dem Artenschutz verworfen. Der Erlass sollte der Prototyp für eine bundesweite Niederschlagung des Artenschutzes werden. Erst wenige Wochen zuvor war der Versuch der Bundesregierung gescheitert, die Windkraft gesetztlich zum Objekt nationaler Sicherheit zu erklären.

Der Streit um die Windkraft wird vor allem in ländlichen Regionen erbittert geführt, - die Berichterstattung in den Medien geht kaum auf die näheren Zusammenhänge ein. Aus diesem Grund habe ich mich mit Dirk Bernd vom Büro für Faunistik und Landschaftsökologie aus Lindenfels unterhalten. Als Gutachter für Artenschutz hat er zahlreiche Genehmigungsverfahren fachlich begleitet.

 

 

Unter diesem link können Sie das Video anschauen:

 

https://www.youtube.com/watch?v=gnVTooT9YKo&fbclid=IwAR1h7GuNkTJuzuiKfyuEQexgtn79tiWJVIvQff4rgxZA3zCVsGgDdDKnO6w

 


10.01.2021 - Methodenvorschlag des BfN und hessischer Runderlass zur Prüfung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos von Vogelarten an WEA

 

Ein vom Bundesamt für Naturschutz entwickelter Methodenvorschlag zur Prüfung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos von Vögeln durch Windenergieanlagen hat das Ziel einer untergesetzlichen Maßstabsbildung bzw. Standardisierung der artenschutzrechtlichen Signifikanzbewertung nach § 44 Abs.5 Nr.1 BNatSchG. Aktuell ist dieser als Diskussionsvorschlag anzusehen und entfaltet keinerlei Rechtsverbindlichkeit.

 

Ob ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für windkraftsensible Vogelarten bei WEA-Vorhaben vorliegt, soll zukünftig anhand eines beschleunigenden Prüfverfahrens, bestehend aus einer Abstandsprüfung, einer Habitatpotentialanalyse (HPA) und ggf. einer Raumnutzungsanalyse bestimmt werden.

 

So hebt das BfN als Vorteile dieser Vorgehensweise, die Wahrung der Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit in relativ einfachen Entscheidungskonstellationen hervor. Verzichtet werden soll dabei auf vertiefte Sachverhaltsermittlungen z.B. in Form von aufwändigen Raum-nutzungsanalysen.

 

Daran anknüpfend ist die neue gesetzesauslegende Verwaltungsvorschrift der Hessischen Landesregierung ebenso auf eine Beschleunigung der Planung- und Genehmigungsverfahren zur Gewährleistung der nachhaltigen Versorgung Hessens mit Elektrizität aus Windkraft ausgerichtet. Der Runderlass hebt ausdrücklich hervor, dass bei WEA Vorranggebieten beim Eintritt eines artenschutzrechtlichen Zugriffsverbotes das öffentliche Interesse an der Energieversorgung sowie das Interesse der öffentlichen Sicherheit, das öffentliche Interesse am Artenschutz deutlich überwiegen.

 

Laut Erlass können nur noch extrem selten vorkommende Arten, wie z.B. Fischadler, Wiesenweihe, Birkhuhn mit weniger als 6 Brutpaaren in Hessen ein Überwiegen der Artenschutzbelange gegenüber dem Windenergieausbau begründen. Fachlich ist dies unhaltbar. Die Hessische Landesregierung interpretiert hierbei Untersuchungen in wissenschaftlich nicht nur fragwürdiger Weise, sondern eindeutig subjektiver Weise mit dem Ziel der Erfüllungshilfe für die Windindustrienutzung, nicht aber mit dem Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

 

Alle faunistisch bedeutsamen Schwerpunktvorkommen, d.h. Räume mit sehr hohem Konfliktpotential für windkraftsensible Arten, wären im Rahmen der Regionalplanung konkretisiert worden. Mit deren "Schonung" und der "Schonung" der bisher bekannten 60 BP des Schwarzstorches in Hessen mit einem festgelegten Pufferradius von 1000m sowie den Artenschutzkonzepten für Rotmilan und Schwarzstorch wäre der Artenschutz berücksichtigt. Diese Schonung soll maßgeblich zur Nichtverschlechterung des Erhaltungszustandes windkraftsensibler Arten beitragen. Im Odenwald wurde im Rahmen der Regionalplanung erst durch unsere Daten der Schwarzstorch berücksichtigt, die vorausgegangenen "Untersuchungen" gaben für den Odenwald eine weiße Fläche an, auch die Dichtezentren vom Rotmilan, Wespenbussard und Mäusebussard wurden von den von der Hessischen Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten nicht erfasst. So kam es zur Verwerfung von über 30% aller Flächen aufgrund unserer Daten.

 

Weiterhin heißt es in der Verwaltungsvorschrift, dass etwaige Betroffenheiten der Arten beim Ausbau der Windenergie durch Maßnahmen jeglicher Art (Maßnahmen zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos, Vermeidungsmaßnahmen, Konzeption von FCS-Maßnahmen im Ausnahmeverfahren) grundsätzlich lösbar wären. Dieses pauschalisierte Vorgehen ist rechtlich in höchstem Maße fragwürdig, da bei der Betroffenheit  von Arten in ungünstigen Erhaltungszuständen FCS-Maßnahmen nicht auf Ebene der Ausweisung von Gebieten gelingen können. So stellt sich die Frage, wie man bitte z.B. dem Wespenbussard derart helfen wollte, um Verluste an WKA auszugleichen. Dies ist weder möglich noch erforderlich, da hier ganz offensichtlich eine Interpretation naturwissenschaftlicher Daten in einer Weise versucht wird, die nichts mit seriöser Arbeit zu tun hat. Populationsökologisch ist festzuhalten, dass der Verlust von Schlüsselindividuen (erwachsene reproduktionsfähige Tiere) bei Arten mit niedrigen Reproduktionsraten, wie Störchen, Greifvögeln, Eulen, aber auch Fledermäusen, nur in einem ganz engen Rahmen kompensierbar ist, nicht jedoch flächig verteilte Tötungsrisiken (WEA), die dauerhaft wirksam sind.

 

Werden WEA sensible Arten von nun an nur noch "geschont" und nicht mehr streng geschützt? Unterstehen unsere streng geschützten Arten nicht mehr den nationalen und europaweiten Naturschutzgesetzen, die einen strengen Schutz der Arten vorsehen und zwingend einen günstigen Erhaltungszustand fordern? Sind diese "Schonungen" der Schwerpunktvorkommen in Kombination mit der geplanten Ausweisung von Schutzgebieten ein Freibrief, um streng geschützte Arten in den WEA Vorranggebieten nicht mehr schützen zu müssen? Es bleibt zu hoffen, dass deutsche Gerichte dieser Willkür und gesetzeswidrigen Anweisungen/Empfehlungen Einhalt gebieten, siehe hierzu auch unser in 2019 erschienenes Buch, in dem bereits auf diese Verwerfungstendenzen hingewiesen wurde, sowie zahlreiche der im Erlass und den BfN-Vorschlägen zu entnehmenden angeblichen Verhaltensweisen, die kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko begründen würden, eindeutig widerlegt wurden.

 

Vorrangig geht es in den Genehmigungsverfahren im Einzelfall nun darum, das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen festzustellen.

 

In vielfachen Fällen wären hinreichend begründete Potentialabschätzungen (Habitat-Potential-Analysen) zur Bestimmung der Aufenthaltswahrscheinlichkeit der Arten ausreichend, ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu bestimmen. Nach Methodenvorschlag des BfN sowie des Erlasses soll dies zum überwiegenden Teil durch die Auswertung von Kartenmaterial, Daten zur Gewässergüte usw. geschehen und insgesamt das Arteninventar wohl überwiegend nur noch vom Schreibtisch aus bestimmt werden.

 

Sollte aus diesen theoretischen abschätzenden Überlegungen heraus dennoch ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko verbleiben, sind zum frühzeitigen Ausschluss von Konflikten zwischen Artenschutzbelangen und Windenergienutzung Vermeidungsmaßnahmen vorzusehen. Natürlich sind diese im Einzelfall erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, die selbstverständlich verhältnismäßig sein müssen, damit die vorgegebenen Energieziele erreicht werden, jeweils auf ihre Eignung und Wirkung zu bewerten. Bereits diese Formulierung impliziert die Nachrangigkeit naturschutzrechtlicher Bestimmungen, die der Erlass und die BfN-Vorschläge nicht kippen können.

 

Das BfN weist zu diesem Punkt daher auch darauf hin, dass zu einigen Maßnahmen wie z.B. Lenkungsmaßnahmen noch keine belastbaren fachwissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, wie ihre Wirksamkeit überhaupt zuverlässig prognostiziert werden könnte. Demgegenüber hält die hessische Verwaltungsvorschrift Prognosen der Wirksamkeit anhand von Schätzungen und Wahrscheinlichkeiten für ausreichend. Dies wurde in über 20 Studien, die in unserem Buch ausgewertet wurden, eindeutig widerlegt.

 

Auf Grundlage eigener aktueller Erkenntnisse (z.B. zum Schwarzstorch und Rotmilan im Vogelsberg) macht Hessen von der vom LAG VSW 2015 eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, die Abstandsempfehlungen landesspezifischen Gegebenheiten anzupassen. Wir befinden uns wieder in einem Bereich, wo versucht wird, landesspezifisch-föderalistisch artökologische Besonderheiten zu definieren, die so nicht existieren, und auch bei sich an wissenschaftlichen Grundsätzen orientierender Interpretation von Daten aus diesen Untersuchungen so nicht ableitbar sind. Dies betrifft sowohl die Flughöhe des Rotmilans, als auch die Nutzung von Waldflächen und dem freien Luftraum über Wald.

 

Laut Erlass gilt ein allgemeines Kollisionsrisiko für den streng geschützten Schwarzstorch, der weltweit den höchstmöglichen Schutzstatus genießt, in Hessen nicht mehr, denn eine vom Land Hessen beauftragte Studie bescheinigt den Schwarzstörchen  einen "Vorsorglichen Umgang" mit WEA. Die Art gilt nur noch als kollisionsgefährdet, wenn ein Abstand von nur noch 1000m (bisher 3000m) von Brutplatz zu WEA unterschritten wird bzw. dürfen 500m nicht unterschritten werden, und das auch nur, weil unerfahrene Jungvögel gefährdet werden könnten, da laut Erlass erwachsene Schwarzstörche die WEA auf ihrem Weg zum Nahrungshabitat entweder kleinräumig umfliegen oder bei guter Sicht immer in unkritischen Abständen durchfliegen. Hier stellt sich die Frage: wie fliegen Störche bei schlechter Sicht und wie ist der erwähnte Begriff "Normallandschaft" zu verstehen? Welche weiteren vielfältigen wissenschaftlichen Erkenntnisse, außer der eigenen, zum Flugverhalten der Schwarzstörche wurden einbezogen? Auch hier ist festzuhalten, dass nach Auftragslage ein abenteuerlicher Interpretationsrahmen von marginalen Stichprobendaten WEA-gefällig interpretiert werden, die sich zudem im selben Textabschnitt auch noch widersprechen. So heißt es in derselben Untersuchung, dass Höhenangaben von Flugbewegungen keinen Sinn ergeben, da sich ja der Schwarzstorch bekanntlich in allen relevanten Höhenbereichen einer WKA bewegt.

 

Für den Rotmilan und den Schwarzmilan, wie auch dem Wespenbussard, Baumfalken und Uhu soll dem rotorfreien Raum von mindestens 80m über Grund - 75% der Flugbewegungen wären damit abgedeckt - sowie der unattraktiven Gestaltung unter den Rotoren als Vermeidungsmaßnahme ein besonderes Gewicht zukommen. Auch dichte Strauchanpflanzungen unter WEA werden nicht verhindern, dass diese Räume als wärmebegünstigte, attraktive Nahrungshabitate mit dem hohen Aufkommen an Insekten und Kleinvögeln, sowie die günstigen Thermikverhältnisse an WEA weiterhin von den Arten genutzt werden. Ebenso übersieht man, dass höhere Anlagen auch größere Rotoren voraussetzen, die einen weitaus größeren Luftraum überstreichen und sich dadurch das Kollisionsrisiko für die Arten weiter erhöht. Weiterhin zeigen unsere Untersuchungen, dass gerade der Rotmilan gezielt in den Luftschleppen der WKA Thermikbedingungen nutzt, und Flughöhen unter 80m nur im Rahmen einer zeitlichen Beurteilung unterliegen und dann auch nur, wenn man diesen im Sinne einer reinen Nahrungssuche interpretiert. Festzuhalten ist, dass praktisch sämtliche "Herleitungen" im Erlass der Verhaltensökologie oder spezifischen artökologischen Besonderheiten widersprechen und derart WKA-gefällig interpretiert wurden, dass man eigentlich beim Lesen solch einer behördeninternen Verwaltungsvorschrift diese bereits nach den ersten beiden Seiten als naturschutzfachliches Pamphlet entlarvt, und zur Seite legen sollte.

 

Vögel und Fledermäuse in DIN Normen zwängen zu wollen, von "Normallandschaften" zu sprechen, mag auf dem Papier gelingen, entspricht aber der Wirklichkeit und der Dynamik des Naturgeschehens in keinerlei Hinsicht.

 

Es kann nicht im öffentlichen Interesse liegen, den Schutz unserer streng geschützten Vogel- und Fledermausarten, die tausendfach an WEA zu Tode kommen und selbstverständlich populationsrelevante Schädigungen erleiden, Studien wie unsere oder die Progress-Studie belegen dies mehrfach, dem Ziel des weiteren Ausbaus der Windenergie unterzuordnen.

 

So unterliegt aus Sicht des BfN unser streng geschützter Mäusebussard, als häufige und flächendeckend verbreitete kollisionsgefährdete Art, mit derzeit 630 Schlagopfern und höchster Fundzahl in Deutschland, bei der artenschutzrechtlichen Prüfung - wenn überhaupt - lediglich im Bereich stark erhöhter Siedlungsdichten bzw. Dichtezentren einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko. Der hessische Leitfaden sieht zwar den Mäusebussard als hoch kollisionsempfindliche Art an, jedoch sieht man keinerlei Bedarf für eine vertiefte Prüfung auf ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Die jährlichen Abnahmen wären im 12 Jahres-Trend mit 1-3% moderat. Bereits in der Ist-Situation würde er durch sein häufiges und flächenhaftes Vorkommen einem höheren Grundrisiko ausgesetzt. Beide Papiere widersprechen u.a. der aktuellen Rechtsprechung ( VG Gießen, 22.01.2020 - 1K 6019/18.GI; rechtswissenschaftliche Stellungnahme Gellermann, M. 2020) sowie sämtlicher populationsökologischer Erkenntnisse.

 

Windenergie ist nicht alternativlos. Das Potential der Energiegewinnung in Deutschland beispielsweise durch Photovoltaikanlagen, Erdwärme sowie Speicherkapazitäten und Wandlung zu speicherfähiger Energie sind laut Fraunhoferinstitut noch bei weitem nicht ausgenutzt. Ebenso verweist der Bericht darauf, dass nach vorläufigen Angaben der Bundesnetzagentur im Jahr 2019 eine Strommenge aus EE von 6,5TWh abgeregelt wurde, davon 2,7% Solarstrom und 96,7% Windstrom.

 

Link zur Studie:

 

https://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/studien/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.html

 

Ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Martin Gellermann stellt fest, dass die Erteilung einer Ausnahme beim Vorliegen eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos aus "zwingenden Gründen des überwiegenden Interesses der öffentlichen Sicherheit" zugunsten der Windkraftnutzung nicht gegeben ist. Das Gutachten sieht auf Grundlage des aktuellen Monitoringberichts des Wirtschaftsministeriums die aktuelle und perspektivische Stromversorgung keinen schwerwiegenden Gefahren ausgesetzt und kommt zu dem Schluss, " dass der auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit verweisende Ausnahmegrund des § 45 Abs. 7 S.1 Nr.4 BNatSchG nicht herangezogen werden kann, um die Erteilung einer Ausnahme von den Zugriffsverboten des § 44 Abs.1 BNatSchG zu rechtfertigen". Ebenso darf der Ausnahmegrund aus Gründen des Unionsrechtes nicht zugelassen werden.

 

MUNA empfiehlt demzufolge der Hessischen Landesregierung den Erlass zurückzuziehen, ansonsten bleibt die Hoffnung, dass dies Gerichte übernehmen werden.

 


 

 

 

Aktuelles 2020

 

 

 


29.12.2020 - Extreme Rückgänge bei wandernden Insektenarten

 

Den massiven Rückgang der Insektenbiomasse um mehr als 75% belegt die im Jahr 2017 erschienene Krefelder Studie mit der Auswertung von Untersuchungen, die über einen Zeitraum von 27 Jahren in Schutzgebieten durchgeführt wurden.

 

Eine im September 2020 veröffentlichte Studie zur Biomasse und dem Arteninventar wandernder Fluginsekten am Randecker Maar in der Schwäbischen Alb kommt nun zu dem Ergebnis, dass bei einigen Arten die Dichten um bis zu 97% z.B. bei Schwebfliegen zurückgegangen sind.

 

Schwebfliegen gehören zu den Zweiflüglern, die durch eine enorm hohe Flügelschlagfrequenz von 300 Schlägen pro Sekunde in der Lage sind im Schwirrflug auf einer Stelle zu verharren und zudem blitzartig zu manövrieren. Durch ihre hummel-, wespen- oder bienenähnliche Gestalt sowie Färbung können sie leicht mit diesen verwechselt werden, jedoch besitzen sie keinen Stachel. Durch diese Nachahmung (Mimikry) schützen sie sich über Abschreckung vor potentiellen Fressfeinden.

 

Weltweit gibt es etwa 6000 Schwebfliegen-Arten, in Deutschland kommen etwa 450 Arten vor, die sich im Erwachsenenstadium von Nektar und Pollen ernähren. Somit spielen sie als Bestäuber eine äußerst wichtige Rolle.

Schwebfliegen besiedeln die unterschiedlichsten Lebensräume, ebenso benötigen deren Larven spezifische Entwicklungssubstrate.

 

Zahlreiche Schwebfliegenarten gehören zu den Wanderinsekten. Ähnlich dem Verhalten von Vögeln und Tagfaltern führen sie saisonale Wanderungen zu Winter- und Sommerlebensräumen durch. Mitteleuropäische Schwebfliegenarten ziehen im Herbst, in meist geringen Höhen, Richtung Süd/Südwest in die Mittelmeerregionen.

 

Seit etwa 50 Jahren wird dieses Phänomen der Insektenwanderung im Rahmen eines Forschungsprogramms zum Vogel- und Insektenzug am Randecker Maar in der Schwäbischen Alb beobachtet. Hierbei wurden insbesondere die Schwebfliegen anhand zweier unterschiedlicher Erfassungsmethoden gezählt. Bei visuellen Zählungen per Fernglas zeigt der Vergleich von Werten der Jahre 1970 bis 1975 mit den Jahren 2014 bis 2019 bei der artenreichsten Gruppe der Schwebfliegen, deren Larven räuberisch von Blattläusen sowie anderen Kleininsekten und Milben leben, einen Rückgang um 97%. Bei der Erfassung mit Insektenreusen erbrachte der Vergleich der Erhebungen von 1978 bis 1987 mit denen von 2014 bis 2019 einen Rückgang von rund 90%. Die Artengruppe der Waffenfliegen und parasitische Schlupfwespen, gingen innerhalb von 35 bis 40 Jahren um 84% beziehungsweise 86% zurück.

 

Im Gegensatz zur Krefelder Studie, bei der die lokale Insektenwelt an ausgesuchten Standorten gezählt wurde, handelt es sich bei der Studie am Randecker Maar um migrierende Insekten einer zahlenmäßig besonders bedeutenden Artengruppe, dies zeigt somit auf, dass es sich bei den starken Rückgängen der Schwebfliegenarten um ein großräumiges Ereignis handeln muss.

 

Link zur Studie: 50-jährige Untersuchungen an migrierenden Schwebfliegen, Waffenfliegen und Schlupfwespen belegen extreme Rückgänge (Diptera: Syrphidae, Stratiomyidae; Hymenoptera: Ichneumonidae); Entomologische Zeitschrift, September 2020.

 

https://randecker-maar.de/wp-content/uploads/2020/10/2020_50-j%C3%A4hr.-Untersuchungen-an-Schwebfliegen-belegen-extreme-R%C3%BCckg%C3%A4nge.pdf

 

Als Hauptursache für das Insektensterben gelten der massive Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft, der Verlust wertvoller Lebensräume, nächtliche Lichtemissionen sowie viele weitere summarische und kumulative Wirkfaktoren.

 

Ein ebenfalls im September 2020 veröffentlichtes Review "Biologische Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Insekten ", das  von diagnose:funk, dem NABU Baden-Württemberg und der Luxemburger Umweltorganisation AKUT in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass elektromagnetische Felder einen ernstzunehmenden Einfluss auf die Vitalität von Insekten haben können und damit zum Insektensterben betragen könnten. Das Review wertet die Studienlage von 83 bisherigen Studien zum Thema aus. Dabei fanden 72 Studien einen Effekt und negative Wirkungen durch EMF auf Insekten, wie z.B. Einschränkungen des Orientierungssinns, reduzierte Fortpflanzungsfähigkeit und Fruchtbarkeit, Misserfolg in der Nahrungssuche, Blockierung der Atmungskette, Fehlaktivierung im Immunsystem u.v.m. und somit ähnliche Symtomatiken wie durch Insektizide bekannt.

 

Einige der Studien belegen durch Experimente, dass trotz geringer Belastungen durch Sendeanlagen nach mehreren Monaten schädliche Auswirkungen auf Insekten eintraten.

 

Link zum Review: Biologische Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Insekten; Umwelt-Medizin-Gesellschaft 3/2020

 

https://www.diagnose-funk.org/1607

 


31.07.2020 - Gebäudeeinflug von Fledermäusen

 

Im Spätsommer meist Ende Juli bis Anfang August lösen sich die Wochenstubengesellschaften unserer heimischen Fledermäuse auf. Die Jungtiere gehen nun selbst auf die Jagd und werden von der Muttermilch nach und nach entwöhnt. In diesem Zeitraum bis in den Herbst hinein kommt es gelegentlich zu Wohnungseinflügen von unerfahrenen Jungtieren, meist der Zwergfledermäuse, die sich "verflogen" haben oder die Umgebung nach neuen Quartiermöglichkeiten erkunden. Manchmal fliegen die Fledermäuse in sog. "Invasionen" gleich gruppenweise ein und folgen dabei offensichtlich den lockenden Rufen anderer Koloniemitglieder. Ein solcher Einflug fand dieser Tage in einem großen Wohnkomplex in Heppenheim statt, bei dem MUNA zur Hife gerufen wurde. Über 50 Zwergfledermäuse hatten sich Tagesverstecke in den hohen Fluren des Gebäudes, in Spalten und in den Ecken von Sandsteinkapitellen gesucht.

Ein Teil der Fledermäuse fand eigenständig den Weg, durch die daraufhin in der Abenddämmerung weit geöffneten Fenster, nach draußen. Nach und nach konnten weitere Tiere, durch die Unterstützung einiger Bewohner, von ihren Tagesverstecken behutsam abgesammelt werden. Die Fledermäuse wurden anschließend versorgt und wohlbehalten in die Freiheit entlassen.

Eine hungrige Zwergfledermaus wird mit Welpenmilch gefüttert.

Um eine Wiederholung von Einflügen der ortstreuen Fledermäuse in die Gebäude zu vermeiden, wurde als langfristige Lösung die Anbringung von Fliegengittern an den Flurfenstern empfohlen.

Die Zwergfledermaus ist die am häufigsten in Deutschland vorkommende Fledermausart und gehört neben der Mücken- und Rauhautfledermaus zu den kleinsten Fledermausarten. Enge Spalten wie beispielsweise hinter Dachverschalungen, Fensterläden oder in Mauerritzen nutzt sie als Sommer- oder Winterquartier. Allabendlich kann man sie bei der Jagd auf ihren Flugbahnen um die Häuser beobachten, gerne nutzt sie dabei das hohe Insektenangebot im Bereich von Straßenlaternen.


13.05.2020 - Erneuter Wolfsnachweis im Odenwald

 

Der nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und europäischer FFH-Richtlinie streng geschützte Wolf galt lange Zeit als ausgerottet und gilt auch heute noch bundesweit als vom Aussterben bedroht. Der Bestand des Wolfs nimmt in Deutschland seit der Wiederbesiedlung in 2000 stetig zu. Nach aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz (Monitoring 2018/2019) sind derzeit 105 Wolfsrudel, 25 Elternpaare und 13 territoriale Elterntiere bekannt, eine echte Erfolgsgeschichte für diese einst ausgerottete Art und den Naturschutz. Für Hessen sind zwei Reviere belegt, die über wenigstens 6 Monate von mindestens 1-2 Wölfen besetzt sind. Somit ist alljährlich, zur Zeit der Jungengeburten ab Anfang Mai, mit aus den 105 bekannten Familienverbänden abwandernden Jungwölfen zu rechnen, die sich in alle Himmelsrichtungen verteilen und neue Reviere sowie einen Partner suchen. Die meisten Familienverbände kommen in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen vor.

 

Im Odenwald sind in den letzten 4 Jahren fünf bestätigte Wolfsnachweise gelungen. Streng genommen sind noch keine sesshaften Tiere oder ein Familienverband (Rudel) bestätigt, jedoch wird auch nicht gezielt danach gesucht. Eine dauerhafte Ansiedlung ist jedoch nur eine Frage der Zeit, da der Odenwald für den Wolf einen optimalen Lebensraum darstellt, reichlich Nahrung bietet und genügend ruhige Orte zur Jungenaufzucht vorhanden sind. Auch im Odenwald bei Reichelsheim kam es nun innerhalb weniger Tage zu 2 Wolfsnachweisen, bei denen es sich um das gleiche Tier handeln kann, es aber auch ein Hinweis darauf sein kann, dass der Lebensraum für die Revierbildung besonders attraktiv ist. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass sich aufgrund des unauffälligen Verhaltens bereits seit Jahren sesshafte Tiere auch im Odenwald aufhalten und, solange sie keine Nutztiere als Beute auswählen oder fotografiert werden, auch nicht weiter auffallen.

 

MUNA gelang am 22.04.2020 der Nachweis eines Wolfes durch die Nachtaufnahme einer im Rahmen eines Schwarzstorchmonitorings gestellten Kamera bei Reichelsheim.

 

Laut einem Bericht in der regionalen Presse hatte in den Morgenstunden am 25.04.2020 ein Spaziergänger aus Fränkisch-Crumbach ebenfalls bei Reichelsheim einen Wolf gesichtet und fotografieren können.

 

Wölfe leben in einem Familienverband, dem Rudel, das aus den beiden Elterntieren, diesjährigen Welpen und Jungtieren des Vorjahres besteht. Die Jährlinge verlassen das Rudel im Alter von meist einem Jahr bis spätestens drei Jahren, um ein eigenes Territorium und einen Partner zu finden. Hierbei können sich die Langstreckenläufer unmittelbar an das Elternrevier ansiedeln, aber auch mehrere 1.000km zurücklegen, bevor sie sich niederlassen und ein eigenes Revier verteidigen oder eine Familie gründen. So wandern nach wie vor Wölfe aus Polen, Tschechien oder Italien auch nach Deutschland ein. Auch bei den täglichen, ausgedehnten Streifzügen durch sein Revier, meist um 200km² groß, legt der Wolf regelmäßig die Strecke eines Marathons zurück.


11.05.2020 - Seltene Arten auf MUNA-Flächen

Mittlerweile siedeln am Heppenheimer Schlossberg mehrere Paare der seltenen Zaunammer, eine davon auf unseren vereinseigenen Flächen. In Hessen kommt die Art nur an drei Stellen mit wenigen Brutpaaren vor. Nur wenige meist lokale Bestände der nach der Roten Liste gefährdeten Art sind vor allem in Südwestdeutschland mit Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg anzutreffen.

 

Die wärmeliebende Ammerart brütet bevorzugt an sonnenexponierten Hängen in buschreichen Kulturlandschaften. Das Nest der Zaunammer befindet sich meist bodennah in Büschen unter dichtem Bewuchs. Der seltene Sperlingsvogel zieht 2-3 Jahresbruten groß.

 

Mit 30 Exemplaren äußert zahlreich, blüht in diesem Jahr die seltene und streng geschützte Orchideenart Bocksriemenzunge auf unseren mageren Wiesenflächen.

Blütenstand der Bocksriemenzunge mit gut getarnter Krabbenspinne auf ankommende Insekten lauernd. Nur die weibliche Krabbenspinne ist in der Lage ihre Körperfarbe in weiß, gelb oder grünlich zu wechseln.


07.05.2020 - Amphibienrettung Striethteich Elmshausen/Lautertal

 

Bei der diesjährigen Amphibienwanderung bei Elmshausen im Lautertal konnten im Zeitraum zwischen dem 15. Februar bis 15. April insgesamt 821 Erdkröten und Grasfrösche gesammelt und sicher in das Laichgewässer Striethteich gebracht werden.

Im Vergleich zum Vorjahr wurden etwa 200 Amphibien weniger dokumentiert, auch der Rückgang an Grasfröschen ist auffällig hoch. Anhand langjährig gesammelter metereologischer Vergleichsdaten sowie nach aktuellen Wettervorhersagen wird kurzfristig ermittelt, wann Amphibien vermutlich wandern werden. Ein Fahrweg, der von den Amphibien teilweise mehrere hundert Meter, unter stundenlanger Gefahr Verkehrsopfer zu werden, längs bewandert und überquert werden muss, wird an bis zu 20 Nächten mit Schranken abgesperrt.

 

Seit dem Jahr 1992 wird diese Amphibienschutzmaßnahme von dem MUNA Vorstandsmitglied Paul Reil durchgeführt und das Wanderverhalten insbesondere der Erdkröten unter Einfluss von Helligkeit (Mondphasen/Bewölkung), Luftdruck und Temperatur erfasst. Die Vermutung hat sich nach Auswertung der Daten bestätigt, dass die Erdkröten bei zu großer Helligkeit trotz idealen, hohen Luft- und Bodentemperaturen nicht wandern, sowie den Aufenthalt auf freien Flächen vermeiden, vermutlich um nicht von Beutegreifern zu leicht erkannt zu werden.

Bedingt durch längere Kälteeinbrüche im April verzögerte sich die Kaulquappenentwicklung in diesem Jahr. Durch zu kurz geschnittene Ufervegetation des Striethteiches, wie z.B. überhängende Büsche, fehlen für Laich, Kaulquappen und die Jungamphibien wichtige Schutzbereiche fast völlig. Prädatoren wie Graureiher haben hier leichte Beute. Zudem reduzieren ein hoher Fischbestand mit einer großen Anzahl von Goldfischen und mehrere standortfremde Nordamerikanische Schmuckschildkröten die einheimische Tierwelt. Lediglich eine 10m lange Krautzone aus Schwertlilien und Teichrosen bietet derzeit ausreichend Schutz und wird von den Amphibien zur Laichablage gut angenommen.

Frisch metamorphosierte Jungkröte (Hüpferling) beim ersten Landgang. Erst nach drei Jahren werden es einige wenige von mehreren tausend Geschwistern geschafft haben, sich selbst im Geburtsgewässer fortzupflanzen.


Februar 2020 - Rückkehr des Bibers

 

MUNA begleitet und dokumentiert die Rückkehr des Bibers u.a. im Dreiländereck des Mittelgebirges Odenwald. Bisher konnten über 30 Biberreviere nachgewiesen werden. Eines der schönsten gestaltet der "Landschaftsbauer" Biber gerade bei Reichelsheim in der Gersprenzaue.

 

Die Anwesenheit des Bibers ist gerade im Herbst und Winter an Ansammlungen geschälter Äste, Zweige und gefällter Bäume an den Uferrandstreifen von Gewässern erkennbar. Im Gegensatz zur sommerlichen Nahrung des Bibers, die vor allem aus terrestrischen und aquatischen Gräsern und Kräutern besteht, ernährt sich das Nagetier im Winter überwiegend von der Rinde und jungen Zweigen von Pappel- und Weidenarten. Die Nahrungssuche beschränkt sich hierbei auf einen Umkreis von 10-20m zum schützenden Gewässer. So dient die Entwicklung von 10-20m breiten Uferrandstreifen mit Baum, Strauch- und Krautbewuchs als vorbeugende wirksame Maßnahme vor Schäden in der Landwirtschaft.

 

Als Schutz- bzw. Fluchtweg bis zu den Nahrungsquellen, baut der Biber Kanäle und staut das Wasser soweit an, um sicher dorthin gelangen zu können.

 

Durch die entstehenden Lebensraumveränderungen schafft der Biber somit auf natürliche Weise günstige Nahrungs- und Ansiedlungsbedingungen und hierdurch die Lebensgrundlage für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt.

Retentions- und Lebensraum in Biberhand, hier bei Reichelsheim.

Über selbst gegrabene Kanäle bewässert er die Aue, schafft sich so neuen Lebensraum und entwickelt die Aue zu den artenreichsten heimischen Lebensräumen.


Februar 2020 - Frühjahrszug und Ankunft im Brutgebiet

 

Wie mild ein Winter ist, lässt sich leicht an den bereits im Januar blühenden Haselnusssträuchern erkennen.

 

Unter den Vögeln zeigen immer mehr bei uns überwinternde Rotmilane, dass ein gefahrenvoller Zug in die Wintergebiete nicht mehr zwingend notwendig ist. Zu einem spürbaren Heimflug in seine hiesigen Brutgebiete kam es mit dem Orkan "Sabine" um den 11. Februar.

 

Bergfinken aus Nordosteuropa, die in großen Schwärmen in Deutschland meist im Dezember/Januar bei uns einfallen, blieben weitgehend aus. Auch Seidenschwänze und Singdrosseln waren großräumig nicht zu beobachten.

 

Kraniche sind seit Januar und verstärkt im Februar ebenfalls auf dem Rückweg in die Brutgebiete. Aber auch vom Kranich verblieben mittlerweile mehrere 1.000 Vögel in geeigneten Rastgebieten in Deutschland. Der Großteil der mitteleuropäischen Population verbringt den Winter überwiegend in Spanien, hier vor allem in der Estremadura, wo die Allesfresser reichlich Nahrung in den Kork- und Stieleichenwäldern und auf Reis- und Maisfeldern finden, wie auch an der Laguna de Gallocanta, einem der größten Binnenseen im Nordosten Spaniens. Weitere große Überwinterungsplätze befinden sich in Südfrankreich in der Champagne.

 

Die Frühzieher nutzen auf ihrem Flug über Deutschland unterschiedliche Zugkorridore des westeuropäischen Zugweges. An Hauptzugtagen können oft mehrere tausend Kraniche in großen Trupps, in teils großen Zugketten von über 1.000 Vögeln beobachtet werden. Der Zug ist noch bis weit in den März zu beobachten.

 Kranichtrupp am 02.02.2020 über der Gersprenzaue/Südhessen

Trupp von 50 Kranichen am 14.02.2020 über Worms(RLP)