An den steilen Hängen unterhalb der Starkenburg in Heppenheim an der Bergstraße pflegen wir durch Mahd per Hand und die Beweidung mit einer Schafherde, den immer seltener werdenden Biotoptyp Trockenrasen.
Auf unseren Flächen existieren das wohl größte Vorkommen der Gottesanbeterin in Hessen. Auch die wärmeliebenden und seltenen Arten wie die Schlingnatter, die Mauereidechse und die Zaunammer (eines von zwei Brutvorkommen in Hessen) fühlen sich hier wohl.
Nach der Rodung eines aufgegebenen Weinbergs und jahrelanger extensiver Pflege erschien auch wieder die Bocksriemenzunge und die Bienen-Ragwurz, zwei seltene Orchideenarten. Die Bestände der Bocksriemenzunge umfassen in manchen Jahren fast 200 Exemplare.
Das FFH-Gebiet Hinterer Bruch in Heppenheim beinhaltet eine große Schilffläche, die mit Teichen und Flachwasserbereichen durchsetzt ist, die vielen Vogelarten, darunter auch dem Eisvogel und dem seltenen Blaukehlchen einen hervorragenden Lebensraum bietet.
Die vielfältig angelegten Teiche und der das Gebiet umgebende Bruchwald stellen für den streng geschützten Kammmolch, nach FFH-Richtlinie eine Anhang II und IV Art, optimale Sommer- und Winterhabitate dar. Der Weidenbestand des Bruchwaldes beherbergt mehrere Specht- und Fledermausarten.
Die Sandrasenfläche des Hinteren Bruchs ist Heimat der nach der Roten Liste gefährdeten Blauflügeligen Ödlandheuschrecke. Seit 2014 wird diese Fläche jährlich mit Hilfe von Arbeitspferden abschnittsweise gepflügt. Diese Maßnahme wurde erforderlich, um den starken Bewuchs der naturschutzfachlich wertvollen Fläche mit Landreitgras einzudämmen, und zeigt nun nach mehrjähriger Durchführung gute Erfolge.
Wie auch die Flächen am Schlossberg, wird ein Großteil dieses FFH-Gebietes von unseren Schafen beweidet und zusätzlich eine Mahd per Hand durchgeführt.
Seit nunmehr über 10 Jahre kartieren wir die Reviere der seltenen und äußerst heimlich lebenden Schwarzstörche im gesamten Odenwald. Das Auffinden der Horste trägt einen entscheidenden Teil zum Schutz der besonders störungsempfindlichen Großvogelart bei. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Forstämtern und Privatwaldbesitzer werden Horstschutzzonen eingerichtet und Manschetten zum Schutz vor Prädatoren, wie dem Waschbären oder dem Baummarder, an den Horstbäumen angebracht. Wir achten auf Veränderungen im nahen Horstbereich und weisen die zuständigen Behörden sowie Privatwaldbesitzer darauf hin, dass Störungen durch Forstarbeiten, Selbstwerber während der besonders sensiblen frühen Brutphase des Schwarzstorches vermieden werden müssen, denn schon geringe äußere Einflüsse führen in dieser empfindlichen Phase zum Brutabbruch. Außerdem erfassen wir bei jährlichen Monitorings die Anzahl der Jungvögel und die wichtigsten Nahrungssuchräume.
Mit der Erfassung und dem Schutz des Bibers helfen wir auch dem Schwarzstorch, dass seine Hauptnahrung Fische und Wasserinsekten entlang der Fließgewässer erhalten bleiben.
In den vergangenen Jahren konnten fünf Horstplattformen errichtet werden, die aufgrund des Mangels an geeigneten Horstbäumen von den Schwarzstörchen gerne angenommen werden. Ebenso lassen sich abgestürzte Horste durch Brutplattformen ersetzen. Auch hier ist im zeitigen Frühjahr eine Kontrolle auf Schäden an den Plattformen notwendig, um noch möglichst vor dem Eintreffen der Schwarzstörche eingreifen zu können. All diese Maßnahmen müssen jährlich wiederkehrend durchgeführt werden, um den Bestand stabil zu halten.
Wir freuen uns über Hinweise auf Sichtungen von Schwarzstörchen im Odenwald sowie an der Bergstraße.
Wir setzen uns für den Schutz der beiden streng geschützten Anhang-II+IV Arten der FFH-Richtlinie, dem Hellen- und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings ein. Bei unseren Kartierungen zum Vorkommen der Tagfalter im Kreis Bergstraße konnten wir in den vergangenen Jahren vom stark gefährdeten Hellen-Wiesenknopf-Ameisenbläuling nur noch wenige Vorkommen in Südhessen feststellen, die anderen sind zerstört. Da sich das Verbreitungsgebiet der Falter überwiegend auf Deutschland beschränkt, tragen wir eine besondere Verantwortung zur Erhaltung dieser Arten, was auch die FFH-Richtlinie so vorsieht.
Die beiden Bläulingsarten besiedeln extensiv bewirtschaftete Wiesen auf wechselfeuchten Böden und Grabenränder mit dem Vorkommen des Großen Wiesenknopfes. Die Entwicklung der Raupen hängt mit dem Blühzeitpunkt des Großen-Wiesenknopf zusammen. Die Flugzeit der Falter, in der Nahrungsaufnahme, Eiablage und Raupenentwicklung an der Pflanze stattfindet, reicht von Ende Juni bis Mitte September. Finden Mahdtermine zur falschen Zeit statt, wie es beispielsweise wegen der nassen Witterung 2024 weiträumig vorkam, bedeutet dies einen Totalausfall für die seltenen Schmetterlinge. Da die Art nur im Raupenstadium in Ameisenbauen überlebt und die Falter nach wenigen Wochen ihrer Flugaktiven Phase sterben, können vorkommen durch eine Mahd im Zeitraum Juni-Mitte September von einem auf das kommende Jahr vernichtet werden.
Um die Flächenpflege/Bewirtschaftung optimal auf die Bedürfnisse der Falter abzustimmen und bestmögliche Schutzmaßnahmen zu erzielen, kooperieren wir mit verschiedenen Behörden und weiteren Institutionen wie dem Amt für ländlichen Raum des Ldk. Bergstraße, dem RP, HLNUG, Geopark, HessenMobil und Pflegeverbänden sowie verschiedenen Gemeinden und zahlreichen Landwirten. Wir haben unsere langjährig erhobenen Kartierungsdaten dem RP und der Abteilung ländlicher Raum des Ldk. Bergstraße als Grundlage für Schutzmaßnahmen (HALM-Verträge) übermittelt und übernehmen das Erfolgsmonitoring zu den Arten. Nur so kann es gelingen die beiden Falterarten vor dem Aussterben zu bewahren.
Etwa 10 unserer heimischen Fledermausarten, darunter Zwergfledermäuse, Breitflügelfledermäuse, Langohrfledermäuse und das Große Mausohr, sowie Vogelarten darunter Schwalben, Mauersegler, Haussperling und Hausrotschwanz haben sich dem Menschen angeschlossen und benötigen Gebäude als Lebensraum.
Sie nutzen Spalten und Hohlräume an Fassaden, hinter Hausverkleidungen, unter Drempelblechen von Flachdächern wie Hochhäusern und Garagen, unter Dächern, in Mauerritzen, hinter Fensterläden und Rollladenkästen, u.v.m.. Diese dienen als Sommerquartier für " Wochenstuben " zur Aufzucht der Jungen, als Schlaf- und Fraßplätze, zur Winterruhe und zum Nestbau der Vögel. um die arttypischen Quartierwechsel zu ermöglichen, benötigen z.B. Zwergfledermäuse in einem Umkreis von 1 km etwa 20-40 Gebäudequartiere.
Immer mehr solcher lebenswichtigen Quartiere gehen in unseren Siedlungräumen bei privaten und öffentlichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen oder dem Abriss alter Gebäude für die bedrohten Arten verloren. Neubauten sind häufig hermetisch verschlossen und bieten den Spaltenbewohnern vom Keller bis zum Dach keinerlei Einlass in die Gebäude.
Fledermäuse und Vögel sind gemäß § 44 BNatSchG Abs.1 in Verbindung mit der BArtSchV besonders oder streng geschützte Arten, deren Brutplätze ebenfalls unter Schutz stehen. Dies bedeutet, dass Beeinträchtigungen für diese Arten vermieden, Brutplätze erhalten bzw. bei unvermeidbaren Verlusten wiederhergestellt oder in unmittelbarer Nähe ersetzt werden müssen.
Bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, wie auch dem Abriss alter Gebäude sind artenschutzrechtliche Belange frühzeitig zu berücksichtigen, um Verbotstatbestände nach dem BNatSchG zu vermeiden und auszuschließen.
Auch bei nicht besetzten Gebäuden und Neubauten können Hausbesitzer und Bauherren zum Erhalt unserer bedrohten gebäudebewohnenden Fledermaus- und Vogelarten vorkehrende Maßnahmen treffen und in vielfältiger Form Quartiere schaffen.
Hier einige Beispiele, die ein Konfliktpotenzial darstellen und Möglichkeiten zum Erhalt und Schaffung von Lebensräumen an Gebäuden:
An mehreren Kirchen, Schulen und weiteren Gebäuden in Hessen und Baden-Württemberg führt MUNA e.V. ein jährliches Monitoring der Bestände von Breitflügelfledermäusen und Großem Mausohr anhand von Ausflugzählungen durch. Hierzu gehört die Beratung bei Veränderungen der Quartiere und anfallenden baulichen Maßnahmen.
Das Monitoring wird u.a. mit Wärmebildkameras unterstützt, womit die aus den Quartieren fliegenden Fledermäuse gut zählbar sind.
Video mit dem Cursor auf der unteren Bildleiste starten. Ausflug einer Mausohrkolonie aus einem
Kirchengebäude.
Weiterhin führen wir Verhaltensbeobachtungen und Erfassungen auch in den Nahrungshabitaten, auf Transferräumen und während der Wanderbewegungen durch. Ziel ist u.a. die Dokumentation der Entwicklung der Bestände der einzelnen Arten.
Zwerg- und Wasserfledermäuse in ihrem Nahrungshabitat über der Wasseroberfläche jagend.
Bei Fragen zu Fledermäusen beraten wir sie gerne!
Weitere Informationen finden Sie unter der Bilderdokumentation, wo beispielhaft im Landkreis Bergstraße (Südhessen) an über 70 Schulgebäuden Fledermäuse und Vögel berücksichtigt wurden.
Zu den Amphibien, die auch als Lurche bezeichnet werden, zählen Frösche, Kröten, Molche, Unken und Salamander. Unsere 21 in Deutschland lebenden Amphibienarten sind nach dem BNatSchG besonders und streng geschützt.
Die wechselwarmen Tiere, deren Körpertemperatur in hohem Maße von der Umgebungstemperatur abhängt, sind durch ihre wasserdurchlässige, kaum verhornte Haut an Feuchtbiotope oder Lebensräume mit hoher Luftfeuchtigkeit gebunden. Einen geringen Anteil ihres benötigten Sauerstoffs können Amphibien über die Haut aufnehmen. Zur Feindabwehr sondern sie Schleim mit Giftstoffen ab, zudem schützen sich einige Arten wie z.B. der Feuersalamander und die Gelbbauchunke durch Warnfarben vor Angreifern.
Viele Arten wie Waschbär oder Eulen schreckt dies jedoch nicht ab. Waschbären schälen Erdkröten aus ihrer Haut ohne mit dem Sekret der Hautdrüsen in Kontakt zu kommen. Fast alle Amphibien durchlaufen eine Metamorphose, d.h. aus dem befruchteten Laich entwickelt sich eine Larve, die sich in mehreren Schritten vom kiemenatmenden Wasserbewohner zum lungenatmenden Land-lebewesen verwandelt.
Häufig bevorzugen Amphibien für die Eiablage und Entwicklung der Larven temporäre Gewässer, die regelmäßig oder ab und zu austrocknen. Ein wichtiger Faktor für diese Spezialisierung auf zeitweise wasserführende Bereiche, ist das Fehlen von Fressfeinden der Larven, vor allem von Fischen. Jahre in denen solche Gewässer vollkommen austrocknen und alle Nachkommen sterben, gleichen die Amphibien mit unterschiedlichen Strategien aus, die eine zeitliche oder räumliche Verteilung des Risikos bewirken. Der Laubfrosch z.B. kann dies durch Metapopulationen ausgleichen, d.h. er bildet Gruppen von Populationen, die durch Wanderungen von Individuen miteinander verbunden sind.
Andere Arten wie die Gelbbauchunke verteilen ihren Laich während einer Saison auf mehrere Gewässer, wiederum bei anderen Arten werden die Nachkommen des gleichen "Geburtsjahres" in unterschiedlichen Jahren geschlechtsreif.
Da solche temporären Gewässer häufig nicht als solche oder als wertvolle Lebensräume und Fortpflanzungsstätten erkannt werden, erschwert es ihren Schutz.
Viele zeitweise wasserführende Senken, so z.B. im hessischen Ried, werden zur Landgewinnung für die Landwirtschaft, oft auch im Rahmen von Ausgleichmaßnahmen beim Straßenbau, verfüllt. Vegetationsarme bis freie Flächen mit lockeren, sandigen Böden wie Kies- und Sandgruben und z.T. auch Steinbrüche werden ebenfalls häufig verfüllt oder werden durch aufkommende Sukzession als Lebensraum unattraktiv.
Artenreiche Hecken- und Gehölzbestände fehlen als Lebensraum für den Laubfrosch, die Knoblauchkröte als bevorzugter Ackerflächenbewohner leidet durch die Intensivierung der Landwirtschaft.
Tödliche Krankheiten, wie Chytridpilzinfektionen, die vermutlich als Folge hoher Gifteinträge in Gewässer und Böden einhergehend mit einer Schwächung des Immunsystems entstehen, dringen weiter vor. Zudem sind unsere Gewässer häufig überdüngt, mit Pestiziden und Hormonen belastet.
Weiterhin sind große Verluste bei den jährlichen Frühjahrs- und Herbstwanderungen durch den Straßenverkehr zu beklagen.
Ein besonderes Augenmerk legt MUNA e.V. auf den Schutz der Wechselkröte im Odenwald und die Kammmolchbestände an der Bergstraße. Hierzu pflegen wir vorhandene Teiche, überprüfen die Bestände und Wasserqualität, setzen uns ein für die Neuanlage von Gewässern u.a. bei der Planung von Baugebieten und halten Kontakt mit den Behörden. Bei jährlichen Amphibienwanderungen über Straßen sind wir mit Rettungsmaßnahmen und Aufklärungsarbeit aktiv.
Gartenteiche ohne Fischbesatz können vielerorts zahlreiche Arten, wie der Erdkröte, Wasserfröschen, Grasfrosch oder dem Teich- und Bergmolch helfen. Da die meisten Amphibien nur kleine Strecken überwinden, ist ein Vielzahl an Gewässern in räumlicher Nähe zueinander wichtig für deren Überleben.
In Kooperation mit dem Landwirtschaftsbetrieb von Helmut Steinmetz in Lampertheim und dem Fertigrasenbetrieb von Thomas Büchner in Alsbach-Hähnlein haben wir in Hüttenfeld mehrere Gewässer für Amphibien angelegt. Hier siedeln vitale Populationen der Erdkröte und Kreuzkröte. Auch Grünfrösche, Gras- und Springfrosch kommen in den Gewässern vor.
In den letzten Jahren trockneten die Flachgewässer immer wieder zu früh aus, so dass wir unter tatkräftiger Unterstützung o.g. Betriebe die Gewässer vertiefen konnten und z.T. mit Folien auslegten, um zumindest das vollständige Austrocknen zu verhindern und so den z.T. mehrere Monate dauernden Wasseraufenthalt der Kaulquappen bis zur Entwicklung als Hüpferling zu ermöglichen. Die Flachgewässer wurden bereits nach kurzer Zeit von der Kreuzkröte angenommen, deren Entwicklung der Larven nun erfolgreich ablaufen kann. Innerhalb von 2 Jahren hat sich die Anzahl der Kreuzkröte mit etwa 140 Tieren mehr als verdoppelt.
Die Pflege der Gewässer muss alljährlich erfolgen, da gerade die Kreuzkröte vegetationsarme bis vegetationsfreie flache Gewässer benötigt, die über Winter auch trockenfallen müssen.
